Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 172

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sparhammer trifft Militär­aka­demie in Wiener Neustadt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Dieser Antrag findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Unterrichts­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 1253 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.00.2711. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1256 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften geändert wird (1267 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


17.01.03

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Versuch, auf ein Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes so zu reagieren, dass ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird. – Dem ist aber aus unserer Sicht nicht so. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Derzeit gibt es in Österreich – da gibt es unterschiedliche Zählweisen – 13 oder 16 anerkannte Religionsgemeinschaften. Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahre 2010 das zugrunde liegende Gesetz aus dem Jahre 1997 als verfassungswidrig bean­standet.

Das, was jetzt vorliegt – es tut mir leid, dass ich das in dieser Deutlichkeit sagen muss –, ist ein Husch-Pfusch-Gesetz, das sogar beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes auf vehemente Ablehnung gestoßen ist.

Zudem bemängelt der Verfassungsdienst – ich zitiere –: „Die knapp bemessene Begut­achtungsfrist von wenig mehr als drei Wochen ist einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Entwurf abträglich.“

Das merkt man leider, wenn man die übrigen Stellungnahmen zu diesem Gesetz liest. Die betroffenen Religionsgemeinschaften beispielsweise sprechen davon – ich zitiere auch hier –, dass es sich dabei um den „untauglichen Versuch einer Minimalkorrektur“ handelt.

Weiters wird bemängelt, dass es einen „unzumutbar großen Interpretationsspielraum“ für das Kultusamt gäbe, und auch Rechtstheologen der Universität legen vehement Einspruch ein und bemängeln – ich zitiere –:

Es handelt sich „um eine Rückkehr zum System der Staatskirchenhoheit des 19. Jahrhunderts“.

 


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