Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 220

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Das wurde unterzeichnet von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ, und darum geht es in dieser Debatte und nicht um den Strafvollzug und darum, wie Mütter, die verurteilt wurden, ihre Kinder aufziehen können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Kinder gehören nicht in Haft!)

Der kinderrechtliche Handlungsbedarf besteht weiterhin. Das ist, glaube ich, in diesem Haus nicht wegzudiskutieren, denn es ist so. 270 000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren sind in Österreich armutsgefährdet, in einem der reichsten Länder der OECD. Die Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen liegen laut UNICEF-Studie 2010 an letzter Stelle im Vergleich aller europäischer Länder.

Und wenn Sie sich richtig erinnern, dann wissen Sie, dass wir im Zuge der Debatte über das Bundes-Verfassungsgesetz über die Rechte der Kinder in Österreich gerade über den Artikel 7, den Gesetzesvorbehalt, diskutiert haben, der nämlich genau die Grund­sätze der Nichtdiskriminierung eben nicht einhält.

Frau Ministerin! Als Niederösterreicherin sind Sie es gewohnt, die gesamten Kinderrechte im Landesverfassungsrang zu wissen und damit auch umzugehen. Auf Bundesebene schaut es allerdings ganz und gar nicht so aus, denn damals wurden einfach nur ein paar Gesetzestexte in den Bundesverfassungsrang gehoben.

Aus diesem Grund und gerade im Zuge der Evaluierung eines Fremden­rechts­gesetzes, das die Kinderrechte nicht vorsieht, nicht einhält und schon gar nicht forciert, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einrichtung eines finanziell ausreichend unterstützten, unabhän­gi­gen Kinderrechte-Monitoringausschusses zur Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern normiert.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Kinderrechte-Monitoringausschuss wurde nicht nur debattiert während der Verhandlungen, sondern ist dringend notwen­dig, einerseits zur Überprüfung des B-VG an sich, andererseits aber auch zur Evaluierung jeglicher Gesetzesinitiativen und Gesetzesgestaltungen, die es schon gibt, um zu sehen: Wie schaut es mit den kinderrechtlichen Standards wirklich aus? Wie schaut es wirklich aus mit den Gesetzen, die schon existent sind? Wo sind die Kinder wirklich gefördert? Wo bleiben sie auf der Strecke?

Deshalb braucht es so einen Monitoringausschuss auf jeden Fall. Der muss unabhängig sein, öffentlich sein, finanziell gut unterstützt sein, um das alles zu kon­trollieren. (Beifall bei den Grünen.)

19.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kin­derrechte-Monitoringausschuss zur Überprüfung der Umsetzung des Bundes­verfas­sungsgesetzes über die Rechte von Kindern

 


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