Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 227

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Mag. Stadler, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil Kopiergebühren bei Gericht

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1252 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Depotgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 – GesRÄG 2011) (1278 d.B.)

Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinn­haftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankün­digung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Umsetzungschancen haben könnten.

Ein derartiger Vorschlag ist der vom KPÖ-Gemeinderatsklub im Gemeinderat von Graz am 20. Mai 2010 eingebrachte und einstimmig angenommene dringliche Antrag: „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert den Bundesgesetzgeber auf dem Petitionsweg auf, die im vergangenen Jahr erfolgte Erhöhung der Kopierkosten bei Gericht rückgängig zu machen und zu bestimmen, dass Kopien bei Gericht künftig zum Selbstkostenpreis ausgefolgt werden.“

Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde einen wesentlichen Schritt zugunsten der Rechtssuchenden bei Gericht darstellen. Zu verdeutlichen ist, dass das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten bzw. das Recht auf ein faires Verfahren Wesens­merkmale eines modernen Rechtsstaates darstellen. Insbesondere bei umfangreichen und komplexen Verfahren ist es zur Wahrnehmung dieser Rechte zwingend notwendig, die Akten kopieren zu können.

Bei einem Kopierpreis bei Gericht von einem Euro pro Blatt ist es jedoch offensichtlich, dass allein die Beschaffung der Unterlagen und damit die Beschaffung der Grundlagen einer möglichen Rechtdurchsetzung oder Verteidigung zu erheblichen Kosten führen kann.

Nicht zuletzt in Anbetracht der in privatwirtschaftlichen Kopiergeschäften üblichen Kopierpreise erscheinen die derzeitigen Regelungen als Wucher und Gefährdung des Rechtsstaates.

Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landes­parteiobmann ausgerufenen „eigenständigen Linie“ auch im Nationalrat Ausdruck verleihen zu können stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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