Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 230

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Der zweite große Maßnahmenstrang in diesem Paket ist die Vereinfachung bei Umgründungen. Es geht hier um Vereinfachungen im Hinblick auf Informations- und Beratungspflichten, denn uns sind Informations- und Beratungspflichten bei Umgrün­dungen dann wichtig, wenn sie dem Schutz der Gläubiger, der Aktionäre und der Gesellschafter dienen. In Bereichen, in denen Berichtspflichten und Informations­pflich­ten nicht diesen Schutzzweck verfolgen und einfach nur eine überbordende Verwaltung bedeuten, sollen sie zurückgenommen werden. Das wird mit diesem Gesetz sicher­gestellt.

Insgesamt bedeuten diese Maßnahmen ein Einsparungsvolumen für unsere Unter­nehmen in Höhe von 2 Millionen € jährlich. Wir haben diese Maßnahmen auch sehr intensiv mit Vertretern der Wissenschaft und Praxis diskutiert und sind überzeugt davon, dass wir hier zu einem sehr guten Ergebnis gekommen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.48

19.48.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1278 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen des Abgeordneten Mag. Stadler auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Ich komme sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 9 Z 4a des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ihre Zustimmung. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Grosz, Mag. Stadler, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil Kopier­gebühren bei Gericht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 


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