Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 111

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 1421 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

14.17.479. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1389 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunika­tionsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz sowie das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (1450 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Petition (70/PET) betreffend „Vergabe der Digitalen Dividende zur besseren Versorgung des Ländlichen Raumes mit Breitband-Internet“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Hermann Gahr, Mag. Josef Lettenbichler und Franz Hörl (1464 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 9 und 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Freiwillige Rede­zeitbe­schränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.18.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Das vorliegende Gesetz, das Telekomgesetz, ist, wie so viele Gesetze, die wir hier herinnen beschließen, Folge einer EU-Richtlinie aus dem EU-Telekom-Reformpaket. Wir wären haarscharf an einem Vertragsverletzungsverfahren vorbeigeschrammt, weil sich unsere Regierungsparteien wieder einmal nicht einigen konnten.

Aber kommen wir zu den durchaus positiven Aspekten dieses Gesetzes. Es besteht auf der einen Seite aus etlichen technischen Aspekten, zum Beispiel einer Wettbe­werbsstärkung und der Förderung von Investitionen – beides Dinge, die im Endeffekt auch wieder den Kunden, den Nutzern zugutekommen. Sehr wichtig und auch in unserem Grundsatzpapier für Mobiltelefonie oder überhaupt Internetdienste ist auch die Dienst- und Netzneutralität.

Was auch sehr wichtig ist, ist entsprechende Katasterführung. Darüber wurde auch schon im Ausschuss diskutiert. Es kann jetzt die Regulierungsbehörde von den jeweiligen Betreibern verlangen, dass noch nicht vorhandene Unterlagen im Zuge eines Investitionsprojektes, einer Erweiterung und so weiter ergänzt werden und im Endeffekt vorliegen.

Der Hauptpunkt dieses Gesetzes war aber ein wesentlicher, und zwar die Verbraucher­rechte. Es gab in den vergangenen Jahren unheimlich viele Beschwerden seitens der Verbraucher über die verschiedenen Mobilfunkbetreiber. Eine davon konnten wir über unsere Seite „www.unzensuriert.at“ an die Öffentlichkeit bringen. Mit diesem Gesetz wird jetzt ein großer Riegel vor etliche dieser Malversationen geschoben.

Beispielsweise wird es bessere Informationen geben. Bei einigen Mobilfunkbetreibern ist es schon seit dem Sommer so, dass man bei Erreichung von 80 Prozent seines


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