Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 210

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bringe jetzt noch folgenden Abänderungsantrag des Kollegen Jarolim und meiner Wenigkeit hier ein. Dieser Antrag wurde – oder wird im Saal noch verteilt werden; ich darf ihn in seinen Eckpunkten erläutern.

Dabei geht es um etwas, das auch in den letzten Tagen diskutiert wurde, nämlich um die Frage, wie wir sowie alle Mitglieder eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers uns in diesem Gesetz wiederfinden.

Dabei geht es darum, dass natürlich auch Mitglieder eines verfassungsmäßigen Vertre­tungskörpers, wie wir hier im Hohen Haus, unter diese Regeln fallen sollen – das war ja auch bisher schon mit der Regelung des Stimmenkaufs der Fall.

Jetzt ging es darum, in einer offenen Diskussion hier im Haus – wir haben uns ja noch vor wenigen Tagen mit allen Parlamentsparteien hier zusammengesetzt und das disku­tiert – noch eine andere Regelung zu finden. Diese ist nun dahin gehend, dass man die Abgeordneten natürlich auch unter den Begriff „Amtsträger“ hineinnimmt – speziell für die Tätigkeiten, die sie ausüben. Das sind die Abstimmung sowie alle Pflichten, die in der Geschäftsordnung für die Mitglieder dieses Hohen Hauses festgelegt sein werden. Und das ist dann klarerweise auch strafbar nach diesem Abänderungsantrag. (Abg. Petzner: Was ist mit der ASFINAG? – Abg. Grosz: Das ist alles eine Klopapierrolle!)

Dieser Abänderungsantrag wird, wie gesagt, verteilt werden. Ich ersuche die Frau Prä­sidentin, ihn auch weiters in Behandlung zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Johann Maier.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Donnerbauer ge­meinsam mit Dr. Jarolim eingebrachte Abänderungsantrag ist in seinen Schwerpunkten erläutert, wird verteilt, genauso wie der zuvor von Herrn Abgeordnetem Dr. Fichten­bauer in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag, der ebenfalls verteilt wird.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Justizausschusses (273 d.B.) über den zum Antrag 671/A der Ab­geordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Die Beschlussformel lautet wie folgt:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und
das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsge­setz 2009-KorrStrÄG 2009)“

2. In der Novellierungsanordnung zum Inhaltsverzeichnis entfällt die Z „1.“

3. Die Novellierungsanordnung zu Artikel 1 erhält die Ziffernbezeichnung „1.“.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite