Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 100

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wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um dort Missbrauch und Sozialbetrug hintanzuhalten!

Außerdem ist damit natürlich auch die Wettbewerbsverzerrung nicht mehr so stark gegeben. Es kann doch nicht sein, dass die einen Betriebe die Beiträge ordentlich abführen und die anderen nicht! Wer ordentlich arbeitet, soll auch die Aufträge haben. Das ist auch wichtig für unser österreichisches Sozialsystem! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Muchitsch! Klar, auch wir stimmen dem vorgeschlagenen Antrag zu. Wir finden es gut, dass hier Maßnahmen ergriffen werden. Es sind, wir wurden darauf aufmerk­sam gemacht, auch kleine Punkte drinnen, die wir schon in der Vergangenheit verlangt haben, wie das passive Wahlrecht, alles okay. Trotzdem sei mir – wir haben das ja ansatzweise schon im Ausschuss diskutiert – hier auch noch einmal die Frage gestattet, beziehungsweise haben wir auch einen Antrag, der jetzt nicht diese Frage betrifft, nämlich: Wie könnte man das noch mehr verbessern?

Erstens: Ist es wirklich sinnvoll, dass die Beiträge an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse abgeliefert werden? Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Beiträge gemeinsam mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen von der Gebietskranken­kasse – das ist in der Regel die zuständige Kasse – eingehoben würden, weil man so unter Umständen auch früher auf Verdachtsfälle aufmerksam würde? Wenn es zwei verschiedene Stellen sind, haben wir wieder das Problem, dass sich diese unter Um­ständen nicht rechtzeitig, mit zeitlicher Dauer oder Unterbrechung aufeinander abstim­men.

Das ist das eine, und dazu hat es im Ausschuss nur die Feststellung gegeben: Ja, wir werden das weiterdiskutieren.

Das Zweite betrifft die Informationspflichten: § 24 des BUAG sieht zwar Informations­pflichten vor, aber im Wesentlichen im Nachhinein, also jedes Vierteljahr erhalten die Betroffenen einen Leistungsausweis beziehungsweise die Mitteilung, dass sie Beiträge entrichtet haben. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir eigentlich anregen wollen, Herr Bundesminister, dass man gleich zu Beginn die Bau­arbeiter informiert.

Das wird natürlich in all jenen Fällen, wo Missbrauch vorhanden ist, nicht treffen. Aber auf der anderen Seite – da es ja auch Verfallsfristen für die Leistungen gibt, die jetzt verschärft wurden – wäre es unter Umständen sinnvoller, die Bauarbeiter gleich zu Beginn darüber zu informieren, dass sie jetzt auch der Bauarbeiter-Urlaubskasse unterliegen, bevor sie noch den vierteljährlichen Leistungsausweis erhalten, nämlich sofort bei Arbeitsbeginn.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Informationspflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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