Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 179

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.43.557. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineral­ölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge­setz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) (498 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.26

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Stunden habe ich hier vom Rednerpult aus gesagt: Ich bin stolz auf das Parlament dieser Republik. (Abg. Kopf: Das war gestern Vormittag!) In der letzten Zeit, als wir über eine gewisse Bank beraten haben, ist mein Stolz wieder etwas gesunken.

Doch jetzt kommen wir zu einer neuen Regierungsvorlage, dem Abgabenänderungsge­setz 2009. Neue Regeln für Auszahlungen aus der Bauarbeiterurlaubskasse, die Ver­längerung der Pendlerpauschale und des Pendlerzuschlags über das Jahresende hin­aus, die Senkung der Aktienquote in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und so weiter und so weiter.

Aber eines ist in diesem Abgabenänderungsgesetz nicht berücksichtigt: Wir fordern schon seit einiger Zeit die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von derzeit – und schon lange – 42 Cent auf die tatsächlich kostendeckenden 52 Cent.

Meine Damen und Herren, jeder Unternehmer kann selbstverständlich all jene Kosten absetzen, die er einsetzen muss, um überhaupt zu einem Ertrag, zu einem Gewinn, zu einem Umsatz zu kommen. (Abg. Tamandl: Das stimmt ja gar nicht! Nur wer das Kfz überwiegend nutzt!)

Der Arbeitnehmer kann seine Kosten nur zum Teil absetzen – bedauerlicherweise! Weil es uns noch immer nicht gelungen ist, ja, weil wir noch nicht einmal ansatzweise dort­hin denken, dass unsere Betriebe in der Region bleiben, in der Nähe des Wohnortes bleiben, in der Nähe der Ortschaft sind, wo der jeweilige Arbeitnehmer wohnt, sind vie­le Tausende – zig Tausende! – gezwungen, mit ihrem Pkw zur Arbeit zu fahren, weil es auch keine öffentlichen Verkehrsmittel dazu gibt.

Wir alle wissen, dass das eben mit 42 Cent pro Kilometer nicht mehr geht. Also müsste man eigentlich das Recht haben, 52 Cent – das haben wir ausgerechnet, das ist die derzeitige kostendeckende Zahl – zu bekommen, um wenigstens das absetzen zu kön­nen. Das ist wieder nicht gelungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin nicht für die Arbeitnehmer verantwortlich, aber es ist nach meinem Berufsver­ständnis einfach ungerecht. Daher können wir diesem Abgabenänderungsgesetz leider nicht zustimmen. Es gibt auch einige andere Punkte, die bedenklich sind. Ich bedaure, unsere Zustimmung gibt es dafür nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

19.47

 


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