Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 123

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zweitens: Eltern-Jugend-Pass zur Prävention;

drittens: Generelle Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch und Misshandlung;

viertens: Lebenslang bei Quälen mit Todesfolge;

fünftens: Keine Verjährung von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Leib und Leben oder die Freiheit von minderjährigen Opfern;

sechstens: Verdoppelung der Strafrahmen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Kindern und bei Quälen von Kindern;

siebentens: Härtere Strafen für sexuellen Missbrauch von Unmündigen;

achtens: Konsequenter Strafvollzug;

neuntens: Verstärkte lebenslange Kontrollmaßnahmen nach dem Strafvollzug;

zehntens: Tatbestand gegen Cyber-Grooming, das heißt Anbahnung sexueller Kon­takte mit Minderjährigen über das Internet.

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Frau Bundesminister, wir haben vor sechs Wochen eine entsprechende Initiative gestartet, wir führen sie weiter fort, weil wir Sie beim Wort nehmen. An Ihrem guten Willen zweifle ich nicht (Abg. Mag. Wurm: Gemeinsam ...!), aber ich glaube, dass Sie von manchen in Ihren eigenen Reihen im Stich gelassen werden. Wir haben das zum Anlass genommen, mit dieser Aktion so lange Druck zu machen, bis diese Dinge umgesetzt sind. Das ist im Interesse der Kinder in diesem Lande notwendig.

Haben Sie sich jetzt beruhigt, Frau Kollegin? (Abg. Mag. Wurm: Hauptsache Sie ...!) – Ah, das Erinnerungsvermögen kommt langsam zurück. Lesen Sie es nach! Sie sind mit Ihrem Widerstand nur in der Lage (neuerliche Zwischenrufe der Abg. Mag. Wurm), durch Koalitionssand die Frau Bundesminister zu hindern, etwas Vernünftiges zu machen. Dieser Koalitionssand wird Ihnen ausgehen, weil die Fakten eine deutliche Sprache sprechen. Gemeinsame Obsorge ist die Zukunft, und zwar international! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben in seinen Grundzügen vorgetragene Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wird gemäß § 55 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz ob seines Umfanges im Saal verteilt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Westenthaler, Mag. Stadler, Scheibner, Marko­witz, Hagen, Grosz und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Woche 6 eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1055 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden (1125 d.B.)

Im Besonderen der Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg verdeutlicht, dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind. So gibt es bei-


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