Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 212

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19.20.0112. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (1129 d. B.)

13. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen (1130 d. B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Kitzmüller. 4 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


19.20.53

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer! Auch wenn die Tages­ordnung schon nahezu erschöpft ist, muss ich als Familiensprecherin der Freiheitlichen leider darauf hinweisen, dass im Familienausschuss doch einiges im Argen liegt. So gibt es im Ausschuss 18 Anträge der Opposition, von denen sieben unerledigte auch von der FPÖ sind. (Abg. Steibl: Also das ist eine bodenlose Frechheit! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Nehmen Sie das zurück!)

Der lasche Arbeitswille im Ausschuss zeigt sich schon darin, dass zwischen dem letzten und dem vorletzten Ausschuss ein halbes Jahr vergangen ist, bis der Aus­schuss wieder einmal getagt hat und die Anträge der Oppositionsparteien behandelt worden sind. Das Verhalten zeigt sich auch darin, dass Anträge, die wirklich wichtig sind und endlich einer entscheidenden und wichtigen Abhandlung bedürfen, nicht behandelt werden.

So liegen zum Beispiel Anträge über die Fristenlösung da: Maßnahmen, die wir benötigen, rechtliche Maßnahmen, rechtliche Richtlinien, die nicht geschaffen werden. Wir fordern eine vorherige ärztliche Beratung unabhängig von der ausführenden Stelle, eine Trennung von ausführendem Arzt und beratender Stelle. Das wird nicht gemacht. Ich habe dazu ein Beispiel. Bei einer ganz normalen Vasektomie, die sicherlich nicht so weittragend wie eine Abtreibung ist, ist eine Trennung von beratender und ausführender Stelle notwendig. Bei Abtreibungen ist das nicht der Fall.

Wenn ich mir die doch sehr fragwürdigen Praktiken dieser sogenannten Abtrei­bungsklinik Fiala anschaue, dann muss ich sagen, wenn ich dort Schlägertrupps und Stänkerer habe, die diese Abtreibungsklinik schützen, und sogar er selber offen zugibt, dass die Beratung maximal mangelhaft durchgeführt wird, dann frage ich mich schon, wie es da ausschaut. Wenn Sie dazu Näheres lesen und informiert werden wollen, lesen Sie bitte auf „www.unzensuriert.at“ nach, dort erhalten Sie klaren Einblick. (Beifall bei der FPÖ.)

Einem derartigen Treiben muss Einhalt geboten werden, meine Damen und Herren! Wenn schon Sie von der ÖVP nicht mehr in den christlichen Wurzeln verankert sind und sich diesen nicht mehr verpflichtet fühlen, so wäre es doch an der Zeit, hier nach ethischen Richtlinien eine saubere Lösung zu finden.

 


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