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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie recht herzlich zur 183. Sitzung begrüßen, die damit eröffnet ist.

Ich darf den Herrn Bundeskanzler, den Herrn Vizekanzler und die Mitglieder der Bundesregierung herzlich willkommen heißen. Ich freue mich über den Besuch der Medienvertreter auf der Galerie und begrüße auch die Damen und Herren zu Hause, die unseren Debatten via Bildschirm folgen.

Die Amtlichen Protokolle der 181. und der 182. Sitzung vom 2. November sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und nicht beanstandet worden.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Eva Maria Holzleitner, BSc, Josef Muchitsch, Rainer Wimmer, Lukas Hammer und Michael Bernhard.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

Ich darf weiters bekannt geben, dass Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner durch Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner vertreten wird.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhand­lungs­gegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 12802/J bis 12989/J

Zurückziehung: 12856/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 56/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 11776/AB bis 11877/AB

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 53/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das OeAD-Gesetz geändert wird (1788 d.B.)

Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 (1789 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative betreffend "Sofortiges Verbot zum Verkauf und zur Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt!" (50/BI)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Beschaffungsplanung des Österreichischen Bundesheeres – Reihe BUND 2022/32 (III-783 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend AustriaTech – Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2022/33 (III-793 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Erneuerbare-Wärme–Gesetz – EWG (1773 d.B.)

Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022 (1774 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2022 (Jänner bis August 2022), vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-795 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Oktober 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-798 d.B.)

Sportausschuss:

Sportbericht 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-799 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Rahmenplan 2023-2028 (III-794 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mitteilen, dass Frau Klubobfrau Dr.in Rendi-Wagner beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2896/A eine Frist bis zum 12. Dezember zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsord­nung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungs­antrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss der Debatte stattfinden.

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Ich darf mitteilen, dass der Zehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

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Wie üblich überträgt ORF 2 am heutigen Sitzungstag bis 13 Uhr und ORF III bis 19.15 Uhr. Anschließend wird heute in der TVthek live übertragen. Auch die privaten Fernsehanstalten übertragen Teile unserer Debatte.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 9 sowie 10 und 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­konferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde für den heutigen Tag eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 185 Minuten, SPÖ 128 Minuten, FPÖ 105 Minuten, Grüne 95 Minuten sowie NEOS 76 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für den heutigen Tag von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten. Sie ist pro Debatte auf 5 Minuten beschränkt.

Gleichzeitig werden wir auch über Mittwoch, den 16. November, abstimmen: Für Mittwoch wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich folgende Redezeiten: 176 Minuten für die ÖVP, 122 Minuten für die SPÖ, 99 Minuten für die FPÖ, 90 Minuten für die Grünen sowie 72 Minuten für die NEOS.

Die Redezeit für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt 36 Minuten, pro Debatte gleichfalls 5 Minuten.

Für Donnerstag, den 17. November, wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP 156 Minuten, SPÖ 108 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 80 Minuten, NEOS 64 Minuten.

Die Redezeit für die Sitzung am Donnerstag für jene Abgeordneten, die keinem Klub angehören, beträgt 32 Minuten, die Debattenredezeit 5 Minuten.

Die Mitglieder der Präsidialkonferenz haben für die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 Debattengliederungen vereinbart, die der Tagesordnung zu entnehmen sind.

Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten; die Sitzung wird danach jeweils unterbrochen.

Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.

Die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 finden ebenfalls am Donnerstag, den 17. November, statt.

Die Abstimmungen über allfällig eingebrachte Entschließungsanträge erfolgen jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Die Redezeitenregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird nicht in Anspruch genommen. Bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jede beziehungsweise jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressort­zuständige Staatssekretärin oder ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regie­rungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretär:innen wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet. Ausgenommen davon sind die Redezeit des Kanzlers und die des Vizekanzlers bei der zum Budgetbegleitgesetz abge­haltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.

Wir kommen gleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um ein dement­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.