Ständiger gemeinsamer Ausschuss des Nationalrates und des Bundesrates (198/W-BR/2023)

Wahl von Ausschüssen - BR

Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948