Bestimmungen des Art. 57 B-VG sowie die Verletzung des Briefgeheimnisses durch Abg. Johann Singer (1255/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer im Zusammenhang mit der Wortmeldung des Abg. Mag. Ewald Stadler zur Geschäftsbehandlung betr. die Beachtung der Bestimmungen des Artikels 57 B-VG seitens des Bundesministeriums für Justiz sowie die Verletzung des Briefgeheimnisses durch die Zitierung aus einem an Abg. Gerald Grosz adressierten Brief des Bundesministeriums für Justiz durch Abg. Johann Singer und Ankündigung, diesbezüglich die Bundesministerin für Justiz um Klärung ersuchen zu wollen