Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 170

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Beschluß zu diesem Punkt in diese Richtung zu kommen, deswegen bringe ich noch keinen Antrag ein.

Ich zitiere aus diesem Beitrittsübereinkommen beziehungsweise aus den Erläuterungen zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich den Punkt 7, der, wie gesagt, die Unterrichtung des österreichischen Parlaments betrifft: "Aus der Gemeinsamen Erklärung zu Art. 132 der Schlußakte des Schengener Durchführungsübereinkommens ergibt sich die Verpflichtung der Vertragsparteien, ihre nationalen Parlamente über die Anwendung des SDÜ zu unterrichten. Unvorgreiflich der Entscheidung des Nationalrates wird vorgeschlagen, diese Unterrichtung" – gemeint ist Österreich, der österreichische Nationalrat – "entweder in Form einer Information anläßlich der jeweiligen Sitzung des Exekutivausschusses durchzuführen oder dadurch, daß nach jeder Sitzung des Exekutivausschusses ein Bericht an das Plenum des Nationalrates übermittelt wird."

Wenn der Herr Innenminister international verkündet, daß das passieren wird, gehe ich davon aus, daß es auch geschieht und daß wir einen entsprechenden parlamentarischen Beschluß in diesem Haus fassen können. Wir erachten das für einen wichtigen Fortschritt, daß es tatsächlich einen Informationsstand darüber, was auf Schengener Ebene konkret an politischer, an sicherheitspolitischer Entwicklung passiert, für den Innenausschuß, für das Plenum gibt.

Ich möchte deshalb anregen, daß die begonnenen Verhandlungen fortgesetzt werden und daß die Absicht, möglicherweise einen Fünfparteienantrag im Sinne der Ankündigung des Ministers zu formulieren, auch tatsächlich realisiert wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Anschober! Das zuletzt gebrachte Zitat des Artikels 132 der Schlußakte des Schengener Durchführungsübereinkommens ist auch in einer Begründung eines Entschließungsantrages enthalten (Abg. Anschober: Wir warten noch darauf, denn möglicherweise kommt ein Fünfparteienantrag!) , den Sie aber noch nicht eingebracht haben. Er ist zwar überreicht worden, aber er wurde nicht verlesen. Ich halte das nur der Vollständigkeit halber fest. – Danke.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister für Inneres Mag. Schlögl. – Bitte, Herr Minister.

18.45

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich vorerst einmal sehr herzlich für die engagierte Debatte bedanken. Ich glaube, daß alle fünf Sicherheitssprecher der Parlamentsparteien hier ein deutliches Bekenntnis zur inneren Sicherheit abgegeben haben und auch ein deutliches Bekenntnis dazu abgegeben haben, daß es den Parteien im Parlament wichtig und notwendig ist, daß man mit voller Kraft und mit ganzem Einsatz dafür kämpft, daß die Anzahl der Verbrechen, die Anzahl der Kriminalitätsfälle in Österreich weiter zurückgeht.

Die Sicht der einzelnen Sicherheitssprecher war natürlich unterschiedlich, und ich möchte versuchen, auf das eine oder andere, was hier aufgeworfen worden ist, einzugehen.

Ohne Zweifel stimmt es – und ich glaube, es ist keine Lobhudelei, wenn man das feststellt –, daß gemäß der Kriminalstatistik die Zahl der gerichtlich strafbaren Handlungen in Österreich in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Natürlich kann man diese Zahlen nicht mit denen von Anfang der siebziger Jahre vergleichen, wie es Frau Abgeordnete Pablé gemacht hat, weil damals eine ganz andere Situation, eine ganz andere gesellschaftspolitische Situation vorgeherrscht hat. Wenn man sie schon vergleichen möchte, dann müßte man sie fairerweise auch international vergleichen, dann würde man sehen, daß es seit 1970 in allen Staaten dieser Welt eine ähnliche Entwicklung wie in Österreich gibt.

Faktum ist aber – darauf möchte ich schon Wert legen –, daß es in Österreich seit 1992 eine deutliche Abnahme aller gerichtlich strafbaren Handlungen gibt – und das entgegen dem


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