Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 181

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Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, den vorliegenden Bericht III-17 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

7. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Arbeitsverhältnisgesetz (AVHG) geschaffen wird, die Gewerbeordnung 1994, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden sowie das Arbeiter-Abfertigungsgesetz aufgehoben wird (19/A)

Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Franz Riepl. – Bitte.

20.41

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir diskutieren in erster Lesung einen Antrag der sozialdemokratischen Abgeordneten, der zum Ziel hat, endlich den 1,2 Millionen Arbeiterinnen und Arbeitern in unserem Land am Arbeitsplatz jene Rechte zu geben, die Angestellte schon lange haben.

Als die österreichischen Gewerkschaften unter Führung der Metaller-Gewerkschaft 1995 diese Forderung, nämlich gleiche Rechte für Arbeiter und Angestellte, in den Vordergrund stellten und aktualisierten, gab es dafür weit über die Gewerkschaftsbewegung hinaus Zustimmung. Die "Aktion Fairness" war geboren. Über 300 000 Menschen haben in den Monaten danach diese Forderungen unterstützt. Die Forderungen lauteten insbesondere: gleiche Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall für Arbeiter wie für Angestellte, gleiche Kündigungsfristen vor allem bei arbeitgeberseitiger Kündigung für Arbeiter und Angestellte und gleiche Ansprüche für Arbeiter, wie Angestellte sie haben, bei sonstigen Verhinderungsgründen wie beispielsweise Arztbesuchen oder Behördenwegen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Es geht uns Sozialdemokraten dabei um die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten an ihrem Arbeitsplatz in den Betrieben. Es geht uns darum, gleiches Recht durchzusetzen, weil gleiches Recht fair ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Da in weiten Bereichen unserer Industriegesellschaft weder aufgrund der Qualifikation oder der Tätigkeit, aber auch nicht aufgrund der Stellung im Arbeitsprozess eine Unterscheidung zu rechtfertigen ist, brauchen wir auch keine rechtliche Differenzierung.

Sehr verehrte Damen und Herren! Oft ist die Frau am Computer im Lager Arbeiterin, der Automechaniker in der Werkstätte hingegen Angestellter. Wir sehen, dass es in diesem Zusammenhang ein Verschwimmen der Begriffe und völlig unterschiedliche Einschätzungen bei den Anstellungen gibt. Keine rechtliche Differenzierung ist daher Gebot der Stunde. Das sehen auch fortschrittliche Unternehmer so, aber auch Funktionäre, ich betone: manche Funktionäre in der Wirtschaftskammer. So werden pro Jahr rund 70 000 Arbeiter – fast immer bei gleich bleibender Tätigkeit – von ihren Chefs in ein Angestelltenverhältnis übernommen. In der Metallindustrie und in anderen Branchen gelang es im Einvernehmen mit der Wirtschaft, in den Kollektivverträgen gleiche Rechte herzustellen. Es gibt heute Kollektivverträge, die keinen Unterschied mehr zwischen Arbeitern und Angestellten in den von mir genannten Punkten kennen.


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