Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 59

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ver­fassungsausschusses

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Artikel 2 (Änderung der Nationalrats-Wahlordnung 1992)

1. In Zif 1 entfällt in § 22 Abs 1 folgender Passus:

‚oder wegen einer sonstigen mit Vorsatz begangenen Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.‘

2. In Zif 3 wird in § 39 Abs 1 nach dem zweiten Satz eingefügt:

‚Mündliche Anträge dürfen nur im Amt entgegengenommen werden.‘

Artikel 3 (Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971)

In Zif 2 wird in § 5a Abs 4 nach dem zweiten Satz eingefügt:

‚Mündliche Anträge dürfen nur im Amt entgegengenommen werden.‘

Artikel 4 (Änderung der Europawahlordnung)

In Zif 3 wird in § 27 Abs 1 nach dem zweiten Satz eingefügt:

‚Mündliche Anträge dürfen nur im Amt entgegengenommen werden.‘“

*****

Vor diesem Hintergrund freue ich mich über ein missbrauchsunanfälligeres demokrati­sches Recht. Die Diskussion diesbezüglich wird weitergehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ver­fassungsausschuss über die Anträge 1527/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und ein Bundes­gesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlge­setz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wäh­lerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsge­setz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Strafprozessordnung 1975 und das Til­gungsgesetz 1972 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011),

914/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 idF BGBl. Nr. 106/2009, geändert wird und Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsi­dentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57/1971 idF BGBl. Nr. 28/2007 geändert wird,

1001/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57/1971, geändert wird,

 


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