Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 363

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Ein Nachholbedarf ist absolut nicht gegeben, hier eine Ehe von Gleichgeschlechtlichen oder von Transgendern zu legitimieren. Wir haben schon die eingetragene Partner­schaft. Was brauchen wir mehr? – Da besteht sicherlich kein Handlungsbedarf. (Beifall bei der FPÖ.)

2.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1588/A dem Justizausschuss zu. (Abg. Krainer: Ein Ruf aus dem 18. Jahrhundert war das!)

02.35.5770. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Renate Csörgits, Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Änderung der österreichischen Bundeshymne (1658/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 70. Tagesordnungspunkt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Schittenhelm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


2.36.30

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Prä­sident, geschätzte Damen und Herren! Am 8. Juli dieses Jahres wurde ein Antrag auf Änderung der österreichischen Bundeshymne eingebracht, und zwar von Abgeord­neten der SPÖ, der Grünen und der ÖVP. In diesem Antrag geht es um das Einbringen der Töchter in die österreichische Bundeshymne – der großen Töchter so wie der großen Söhne, die ja schon in der Bundeshymne besungen werden.

Dieser Antrag hat vor dem Sommer große Emotionen ausgelöst, ebenso einen enor­men Pressewirbel. Emotionen – das gebe ich ganz offen zu – waren auch in unserer Fraktion sehr stark zu spüren, aber wohl eher deshalb, weil die Vorgangsweise eine nicht angebrachte war, mehr als es der Inhalt dieses Antrages ist.

Meine Damen und Herren, worum geht es? – Im Jahr 1947 hat die Schriftstellerin Paula Preradović getextet. Mit einem Ministerratsbeschluss am 25. Februar 1947 wurde dieser Text dann innerhalb von 15 Minuten als Bundeshymne beschlossen – und das war‘s dann auch schon.

Natürlich war das ein Text, der unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstan­den war. Damals war von Frauen, war von der Wertigkeit von Frauen und von Gleich­berechtigung keine Rede. Natürlich wurde dann im Nachhinein sehr wohl von der Kraft der Frauen damals gesprochen (Abg. Strache: Aber die große Frau Preradović dreht sich im Grab um, wenn sie das hört! Das ist ja absurd!), von jenen Frauen, die einen entscheidenden Beitrag zur Demokratisierung Österreichs geleistet haben und die heute noch als sogenannte Trümmerfrauen geehrt und verehrt werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Abg. Strache: Wie tief sinkt denn die ÖVP noch? Wollen Sie auch „Alle Menschen werden Brüder“ in „Schwestern“ umdichten? Die Österreicher greifen sich nur noch an den Kopf ob solcher Unsinnigkeiten! – Weitere Zwischenrufe.)

Meine Damen und Herren, mir ist durchaus bewusst, dass es zahlreiche andere Anliegen in unserer Republik gibt – auch frauenpolitische, selbstverständlich –, aber es geht darum, dass der Text der Bundeshymne mit den großen Töchtern auch Symbolkraft hat. Und glauben Sie mir: Deswegen wird die Arbeit der Bundesregierung oder auch von uns nicht zum Erliegen kommen; das kann ich Ihnen versichern.

 


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