Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 108

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ßungsantrag zwar erklärt und ausgeführt, hat ihn aber nicht eingebracht. Ich möchte nun diesen Entschließungsantrag einbringen:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regel­fall vorsieht. Ein Abgehen von der gemeinsamen Obsorge soll im Einzelfall nur bei einer objektiven Gefährdung des Kindeswohls vorgesehen sein. Dabei sind positive in­ternationale Erfahrungen und die Regelungen der Bundesrepublik Deutschland, die vorgeschlagenen Regelungen der Revision des Zivilgesetzbuches des Schweizer Bun­desrates, der Artikel 18 der UN-Kinderrechtskonvention sowie die jüngste Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen.‘“

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Kollege Fichtenbauer hat zum Kinderbeistand-Gesetz eigentlich schon alles das aus­geführt, worüber wir auch im Klub diskutiert haben. Dies sei auch gerichtet an den Kol­legen Scheibner, der gemeint hat, dass im FPÖ-Klub nicht diskutiert würde. Wir haben sehr heftig darüber diskutiert, ob wir diesem Kinderbeistand-Gesetz beipflichten sollten oder nicht. Es gibt sehr viele positive Ansätze, aber nach wie vor ein Kritikpunkt ist eben die bereits erwähnte hohe Kostenregelung für die Elternteile.

Ein Zweites. Ich glaube, wovon man es nicht abhängig machen kann, wie hoch der Beitrag der Eltern sein sollte, ist die finanzielle Situation des Ministeriums. Wenn im Vorblatt drinsteht, die jährlichen Ausgaben für den Beistand dieser Trennungsopfer be­liefen sich auf ungefähr 600 000 €, die Einnahmen kämen auf 300 000 €, und es hätte noch dazu eine positive Auswirkung auf die Frauenerwerbsquote in Österreich, so beißt sich hier, glaube ich, die Katze in den Schwanz. Es sind sicher die alleinste­henden Frauen und alleinerziehenden Frauen, die hier große Probleme haben, und auf der anderen Seite werden natürlich Frauen dadurch unterstützt.

Ich möchte noch eines hinzufügen: Die gemeinsame Obsorge bei den Trennungsop­fern ist eine ungeheuer wichtige Sache, denn es gibt unendlich viele Vätervereinigun­gen, die an uns herantreten. Eine wichtige Entscheidung dazu ist ein EuGH-Urteil vom 3. Dezember 2009 betreffend die unverheirateten Eltern. Hier wird den unverheirateten Vätern, auch gegen den Willen der Mutter, ein gemeinsames Sorgerecht zugeordnet. Ich glaube, das ist im Sinn vieler Väter, die gerne ihre Verpflichtung wahrnehmen, die gerne Väter sein wollen, obwohl die Partnerschaften eben nicht mehr existieren.

Es ist dem sicher eine gesellschaftspolitische Entscheidung vorangegangen, dass man den Vätern das Obsorgerecht zugesteht. Man sieht das auch in all unseren Nachbar­staaten – egal, ob in Deutschland, in der Schweiz und auch in Belgien. In Italien gibt es eine etwas andere Regelung, aber dennoch ist auch das gemeinsame Sorgerecht vor­gesehen. Es ist sicher eine gute Entscheidung, und wir befürworten sie auf jeden Fall. (Beifall bei der FPÖ.)

13.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, tei­le ich noch mit, dass der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ausreichend un­terstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Trennungsopfer – Einführung der gemeinsamen Obsorge,

 


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